Oberlandesgericht Köln, 2002-07-16, 15 U 18/02

15 U 18/02Obergericht16.07.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 18/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-07-16

Aktenzeichen: 15 U 18/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0716.15U18.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird unter Abänderung des Ur-teils des Landgerichts Bonn vom 10.01.2002 - 18 O 327/01 - festgestellt, dass das Mietverhältnis zwischen den Parteien über den Getränkeautomaten H.-GERÄT, Typ D., Vertrag Nr. ..., zum 31.03.2001 beendet ist .

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.600,00 EUR vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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