Oberlandesgericht Köln, 2002-07-17, 14 WF 118/02

14 WF 118/02Obergericht17.07.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 14 WF 118/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-07-17

Aktenzeichen: 14 WF 118/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0717.14WF118.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Euskirchen vom 26.06.2002 (19 F 152/02), durch den von der Möglichkeit der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung keinen Gebrauch gemacht wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung über den Einstellungsantrag an das Amtsgericht Euskirchen zurückverwiesen, das auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden hat.

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