6 U 28/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-07-17, 6 U 28/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 28/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-07-17
Aktenzeichen: 6 U 28/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0717.6U28.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 20.12.2001 verkündete Teilanerkenntnis- und Schlussurteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 14 O 163/01 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass alle Kosten des Rechtsstreits von der Beklag-ten zu tragen sind.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Wert der mit diesem Urteil verbundenen Beschwer der Beklagten übersteigt den Betrag von 20.000,00 Euro nicht.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO a.F. abgesehen
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