2 W 51/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-07-22, 2 W 51/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 W 51/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-07-22
Aktenzeichen: 2 W 51/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0722.2W51.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Klägers vom 27.02.2002 gegen den ihm Prozesskostenhilfe verweigernden Beschluss des Landgerichts Köln vom 22.01.2002 - 30 O 197/01- in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 13.03.2002 wird zurückgewiesen
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