16 W 25/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-07-23, 16 W 25/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 W 25/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-07-23
Aktenzeichen: 16 W 25/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0723.16W25.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 19.07.2002 - 127 C 231/02 - abgeändert.
Wegen einer Forderung des Antragstellers in Höhe von 1.589.309,92 EUR gegen den Antragsgegner sowie wegen einer Kostenpauschale von 40.000,00 EUR wird der dingliche Arrest in das gesamte Vermögen des An-tragstellers angeordnet.
Der Antragsgegner hat die Kosten des Arrestverfahrens zu tragen.
Die Vollziehung des Arrests wird durch Hinterlegung eines Betrages in Höhe von 1.630.000,00 EUR gehemmt.
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