Oberlandesgericht Köln, 2002-07-23, 24 U 49/02

24 U 49/02Obergericht23.07.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 24 U 49/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-07-23

Aktenzeichen: 24 U 49/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0723.24U49.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 7. Februar 2002 verkün-dete Urteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 22 O 474/01 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage als unbegründet abgewiesen wird.

Die Kläger haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 2.000 EUR abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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