9 U 23/00•Oberlandesgericht Köln, 2002-07-23, 9 U 23/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 23/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-07-23
Aktenzeichen: 9 U 23/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0723.9U23.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 23.12.1999 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 0 138/98 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 4.500 EUR abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die jeweiligen Sicherheitsleistungen dürfen in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Volks- oder Raiffeisenbank erbracht werden.
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