Oberlandesgericht Köln, 2002-07-26, 19 U 84/02

19 U 84/02Obergericht26.07.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 84/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-07-26

Aktenzeichen: 19 U 84/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0726.19U84.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen vom 8. Januar 2002 - 41 O 72/01 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung aus diesem Urteil durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, falls nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in der selben Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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