2 Ws 349/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-07-26, 2 Ws 349/02
Oberlandesgericht Köln, 2002-07-26, 2 Ws 349/02
2 Ws 349/02Obergericht26.07.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 349/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-07-26
Aktenzeichen: 2 Ws 349/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0726.2WS349.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Dem Verurteilten wird für das auf den Widerrufsantrag vom 08.05.2002 hin eingeleitete Vollstreckungsverfahren Rechtsanwalt R. in K. als Pflichtverteidiger beigeordnet.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Verurteilten hierin entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zutragen.
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