Oberlandesgericht Köln, 2002-07-26, 2 Ws 349/02

2 Ws 349/02Obergericht26.07.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 349/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-07-26

Aktenzeichen: 2 Ws 349/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0726.2WS349.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Dem Verurteilten wird für das auf den Widerrufsantrag vom 08.05.2002 hin eingeleitete Vollstreckungsverfahren Rechtsanwalt R. in K. als Pflichtverteidiger beigeordnet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Verurteilten hierin entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zutragen.

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