Oberlandesgericht Köln, 2002-07-30, 3 U 14/02

3 U 14/02Obergericht30.07.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 14/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-07-30

Aktenzeichen: 3 U 14/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0730.3U14.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 19.10.2001 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen - 43 O 55/01 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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