Oberlandesgericht Köln, 2002-08-02, 19 U 152/01

19 U 152/01Obergericht02.08.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 152/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-08-02

Aktenzeichen: 19 U 152/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0802.19U152.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 23.05.2001 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 25 O 384/99 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch die Klägerin durch Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Klägerin Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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