Oberlandesgericht Köln, 2002-08-02, 2 Ws 366/02

2 Ws 366/02Obergericht02.08.2002

Regest

Bei einer fünf Jahre übersteigenden Straferwartung bedarf es besonderer fluchthemmender Faktoren, um die Fluchtgefahr auszuräumen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 366/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-08-02

Aktenzeichen: 2 Ws 366/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0802.2WS366.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Normen: StPO § 112

Leitsätze

Bei einer fünf Jahre übersteigenden Straferwartung bedarf es besonderer fluchthemmender Faktoren, um die Fluchtgefahr auszuräumen.

Tenor

Die Beschwerde wird verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

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