2 Ws 366/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-08-02, 2 Ws 366/02
Oberlandesgericht Köln, 2002-08-02, 2 Ws 366/02
2 Ws 366/02Obergericht02.08.2002
Regest
Bei einer fünf Jahre übersteigenden Straferwartung bedarf es besonderer fluchthemmender Faktoren, um die Fluchtgefahr auszuräumen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 366/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-08-02
Aktenzeichen: 2 Ws 366/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0802.2WS366.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Normen: StPO § 112
Leitsätze
Bei einer fünf Jahre übersteigenden Straferwartung bedarf es besonderer fluchthemmender Faktoren, um die Fluchtgefahr auszuräumen.
Tenor
Die Beschwerde wird verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
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