Ss 290/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-08-02, Ss 290/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — Ss 290/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-08-02
Aktenzeichen: Ss 290/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0802.SS290.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Es wird festgestellt, dass das angefochtene Urteil unwirksam ist.
Die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft ist damit gegenstandslos.
Soweit Kosten durch das Urteil und seine Anfechtung entstanden sind, werden sie niedergeschlagen.
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