Oberlandesgericht Köln, 2002-08-07, 4 UF 73/02

4 UF 73/02Obergericht07.08.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 4 UF 73/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-08-07

Aktenzeichen: 4 UF 73/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0807.4UF73.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.

Der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

Dem Antragsgegner wird Prozeßkostenhilfe für das Beschwerdeverfahren bewilligt und ihm zur Wahrnehmung der Rechte im Rechtsstreit Rechtsanwältin H. in E. beigeordnet. Im Hinblick auf seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse hat der Antragsgegner keine Raten auf die Verfahrenskosten zu leisten.

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