8 W 15/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-08-12, 8 W 15/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 8 W 15/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-08-12
Aktenzeichen: 8 W 15/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0812.8W15.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
wird die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 28. Juni 2002 gegen den Beschluss der 15. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 14. Juni 2002 - 15 O 285/02 - in der Fassung der Nichtabhilfeentscheidung vom 09. Juli 2002 kostenpflichtig als unzulässig zurückgewiesen.
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