Oberlandesgericht Köln, 2002-08-13, 9 U 191/01

9 U 191/01Obergericht13.08.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 191/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-08-13

Aktenzeichen: 9 U 191/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0813.9U191.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 18.10.2001 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 0 563/00 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 35.108,25 €

(68.665,76 DM) zu zahlen nebst 5 % Zinsen seit dem 23.01.2001.

Im übrigen wir die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 38.000,00 € abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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