Oberlandesgericht Köln, 2002-08-13, 9 U 192/01

9 U 192/01Obergericht13.08.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 192/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-08-13

Aktenzeichen: 9 U 192/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0813.9U192.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 18.10.2001 - 24 O 103/01 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 2.800,- abzuwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheit kann auch durch Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse geleistet werden.

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