9 U 4/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-08-13, 9 U 4/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 4/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-08-13
Aktenzeichen: 9 U 4/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0813.9U4.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 13.12.2001 - 24 O 193/01 - abgeändert und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger je zur Hälfte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 2.400,- abzuwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheit kann auch durch Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentli-chen Sparkasse geleistet werden.
Die Revision wird zugelassen.
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