Oberlandesgericht Köln, 2002-08-13, 9 U 4/02

9 U 4/02Obergericht13.08.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 4/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-08-13

Aktenzeichen: 9 U 4/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0813.9U4.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 13.12.2001 - 24 O 193/01 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger je zur Hälfte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 2.400,- abzuwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheit kann auch durch Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentli-chen Sparkasse geleistet werden.

Die Revision wird zugelassen.

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