Oberlandesgericht Köln, 2002-08-23, 2 Ws 372/02

2 Ws 372/02Obergericht23.08.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 372/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-08-23

Aktenzeichen: 2 Ws 372/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0823.2WS372.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Verurteilten hierin entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen.

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