13 U 194/01•Oberlandesgericht Köln, 2002-08-28, 13 U 194/01
Oberlandesgericht Köln, 2002-08-28, 13 U 194/01
13 U 194/01Obergericht28.08.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 194/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-08-28
Aktenzeichen: 13 U 194/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0828.13U194.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 25. September 2001 - 3 O 120/01 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat auch die Kosten der Berufung zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund dieses Urteils gegen ihn vollstreckbaren Kostenbetrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 12 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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