Oberlandesgericht Köln, 2002-08-28, 13 U 205/01

13 U 205/01Obergericht28.08.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 205/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-08-28

Aktenzeichen: 13 U 205/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0828.13U205.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12.09.2001 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 13 O 58/01 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Si-cherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Kostenbetrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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