11 U 19/00•Oberlandesgericht Köln, 2002-09-04, 11 U 19/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 19/00 — Grund- und Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2002-09-04
Aktenzeichen: 11 U 19/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0904.11U19.00.00
Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das am 17.12.1999 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 18 O 472/97 - abgeändert.
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Der Klageantrag ist dem Grunde nach gerechtfertigt.
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Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte in Annahmeverzug befindet.
Zur weiteren Verhandlung und Entscheidung über die Höhe des geltend gemachten Anspruchs und über die Kosten des Berufungsverfahrens wird die Sache an das Landgericht zurückverwiesen,
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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