Oberlandesgericht Köln, 2002-09-04, 11 U 19/00

11 U 19/00Obergericht04.09.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 19/00 — Grund- und Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2002-09-04

Aktenzeichen: 11 U 19/00

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0904.11U19.00.00

Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das am 17.12.1999 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 18 O 472/97 - abgeändert.

  1. Der Klageantrag ist dem Grunde nach gerechtfertigt.

  2. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte in Annahmeverzug befindet.

Zur weiteren Verhandlung und Entscheidung über die Höhe des geltend gemachten Anspruchs und über die Kosten des Berufungsverfahrens wird die Sache an das Landgericht zurückverwiesen,

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.