4 UF 110/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-09-05, 4 UF 110/02
Oberlandesgericht Köln, 2002-09-05, 4 UF 110/02
4 UF 110/02Obergericht05.09.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 UF 110/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-09-05
Aktenzeichen: 4 UF 110/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0905.4UF110.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die befristete Beschwerde der Beteiligten zu 2) vom 12.06.2002 (Bl. 178, 179 GA) gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 24. April 2002 - 41 F 172/01 -, durch den der Antrag der Beteiligten zu 2), ihr das alleinige Sorgerecht bezüglich des Kindes P. W. zu übertragen, abgewiesen worden ist, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beteiligte zu 2).
Der Antrag der Beteiligten zu 2), ihr zur Durchführung des befristeten Beschwerdeverfahrens Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird mangels Erfolgsaussicht zurückgewiesen.
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