Oberlandesgericht Köln, 2002-09-11, 17 W 183/02

17 W 183/02Obergericht11.09.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 17 W 183/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-09-11

Aktenzeichen: 17 W 183/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0911.17W183.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Auf die als sofortige Beschwerde zu behandelnde Erinnerung der Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers des Landgerichts Köln vom 19.4.2002 - 31 O 832/01 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Aufgrund des Prozessvergleichs der Parteien vor dem Landgericht Köln vom 14.3.2002 sind von der Klägerin an Kosten 3.963,40 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 2.4.2002 an die Beklagte zu erstatten.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.

Gegenstandswert für die Beschwerde: 1.292,- Euro.

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