13 U 189/01•Oberlandesgericht Köln, 2002-09-18, 13 U 189/01
Oberlandesgericht Köln, 2002-09-18, 13 U 189/01
13 U 189/01Obergericht18.09.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 189/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-09-18
Aktenzeichen: 13 U 189/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0918.13U189.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 23. Oktober 2001 - 3 O 635/00 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Streithilfe werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten und der Streithelferin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Kostenbetrages abwenden, sofern nicht die Beklagte oder die Streithelferin vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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