Oberlandesgericht Köln, 2002-09-18, 5 U 75/02

5 U 75/02Obergericht18.09.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 75/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-09-18

Aktenzeichen: 5 U 75/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0918.5U75.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 9. Januar 2002 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln (26 O 91/01) teilweise abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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