5 U 75/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-09-18, 5 U 75/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 75/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-09-18
Aktenzeichen: 5 U 75/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:0918.5U75.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 9. Januar 2002 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln (26 O 91/01) teilweise abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.