9 U 35/00•Oberlandesgericht Köln, 2002-10-08, 9 U 35/00
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 35/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-10-08
Aktenzeichen: 9 U 35/00
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1008.9U35.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 15.02.2000 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 10 0 526/99 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels im Zinsausspruch abgeändert und wie folgt gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 14.530,92 € (28.420,-- DM) nebst 4 % Zinsen seit dem 16.08.1999 zu zahlen. Im übrigen wir die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Berufungs¬verfahrens einschließlich der Kosten der Streithilfe werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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