4 UF 24/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-10-11, 4 UF 24/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 UF 24/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-10-11
Aktenzeichen: 4 UF 24/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1011.4UF24.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.
Der Antrag der Antragstellerin, ihr unter Aufhebung der gemeinsamen Sorgeberechtigung mit dem Antragsgegner das Sorgerecht für den Sohn H. W., geboren am ... 1999, allein zu übertragen, wird abgelehnt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
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