22 U 94/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-10-15, 22 U 94/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 U 94/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-10-15
Aktenzeichen: 22 U 94/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1015.22U94.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das vom 21. Februar 2002 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 O 589/01 - wie folgt abgeändert und neu gefaßt:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 8.436,32 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz, maximal 9,26 %, aus 1.278,23 € seit dem 05.08.2001, aus weiteren 2.045,17 € seit dem 05.09.2001, aus weiteren 2.556,46 € seit dem 05.10.2001 sowie 5 % Zinsen, maximal 8,62 %, aus weiteren 2.556,46 € seit dem 05.11.2001 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Das weitergehende Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen werden den Klägern zu je 15 % und dem Beklagten zu 70 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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