Oberlandesgericht Köln, 2002-10-17, 10 U 48/01

10 U 48/01Obergericht17.10.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 10 U 48/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-10-17

Aktenzeichen: 10 U 48/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1017.10U48.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Die Berufungen der Beklagten zu 1) und 2) gegen das am

14.11.2001 verkündete Teilurteil der 2. Zivilkammer des

Landgerichts Bonn (2 0 243/00) werden zurückgewiesen.

Die Beklagten zu 1) und 2) tragen die Kosten des Berufungs-

verfahrens als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten zu 1) und 2) können die Zwangsvollstreckung

durch Sicherheitsleistung von 21.000,00 € abwenden, wenn

nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher

Höhe leistet.

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