10 U 48/01•Oberlandesgericht Köln, 2002-10-17, 10 U 48/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 10 U 48/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-10-17
Aktenzeichen: 10 U 48/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1017.10U48.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen der Beklagten zu 1) und 2) gegen das am
14.11.2001 verkündete Teilurteil der 2. Zivilkammer des
Landgerichts Bonn (2 0 243/00) werden zurückgewiesen.
Die Beklagten zu 1) und 2) tragen die Kosten des Berufungs-
verfahrens als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten zu 1) und 2) können die Zwangsvollstreckung
durch Sicherheitsleistung von 21.000,00 € abwenden, wenn
nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher
Höhe leistet.
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