6 U 188/91•Oberlandesgericht Köln, 2002-10-21, 6 U 188/91
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 188/91 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-10-21
Aktenzeichen: 6 U 188/91
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1021.6U188.91.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 21. August 1991 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 57/91 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der Beklagten untersagt wird, sich auf eine Klausel in formularmäßigen Darlehensanträgen (Formular AK 215 2.85) bei der Abwicklung nach dem 1. April 1977 abgeschlossener Verträge zu berufen, soweit es sich nicht um Verträge mit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen oder einem Kaufmann handelt, wenn dieser Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, nach der bis zur Vollauszahlung ausgezahlte Teilbeträge mit 1 % p.a. über dem vereinbarten Darlehenszinssatz zu verzinsen sind, wie nachstehend wiedergegeben:
pp.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer der Beklagten wird auf 8.000,00 DM festgesetzt.
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