16 W 26/2002•Oberlandesgericht Köln, 2002-10-23, 16 W 26/2002
Oberlandesgericht Köln, 2002-10-23, 16 W 26/2002
16 W 26/2002Obergericht23.10.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 W 26/2002 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-10-23
Aktenzeichen: 16 W 26/2002
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1023.16W26.2002.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Landgerichts Bonn vom 21.6.2002 - 1 O 257/02 - teilweise und dahin abgeändert, dass die noch zu vollstreckende Verurteilung lautet:
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Zahlung von 6% Zinsen für den Zeitraum vom 15.5.00 bis zum 31.12.00 und von 8% Zinsen vom 1.1.01 bis zum 20.6.01 jeweils von einem Betrag von 9.000,- NLG und wiederum von 8% Zinsen von 3.500,- NLG vom 21.6.01 bis zum 3.10.01.
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Zahlung der Kosten der Vollstreckung des Versäumnisurteils in Höhe von 1.419,83 DM.
Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.
Beschwerdewert: bis 5.000 Euro
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