Oberlandesgericht Köln, 2002-10-23, 17 W 263/02

17 W 263/02Obergericht23.10.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 17 W 263/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-10-23

Aktenzeichen: 17 W 263/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1023.17W263.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte zu 3).

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Gegenstandswert für die Beschwerde: 416,70 EUR

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