Oberlandesgericht Köln, 2002-10-23, 5 U 4/02

5 U 4/02Obergericht23.10.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 4/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-10-23

Aktenzeichen: 5 U 4/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1023.5U4.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts A. vom 12.12.2001 (11 O 353/99) teilweise abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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