Oberlandesgericht Köln, 2002-10-24, 21 WF 110/02

21 WF 110/02Obergericht24.10.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 21 WF 110/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-10-24

Aktenzeichen: 21 WF 110/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1024.21WF110.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde des Antragsgegners vom 06. Juli 2001 gegen die Kostenrechnung vom 04. Mai 2001 - Sollstellung 20. Juni 2001 - ( 61 F 109/00 eA ) wird, soweit er hierdurch dem Grunde nach anteilig zur Auslagenerstattung zugunsten der Staatskasse herangezogen worden ist, zurückgewiesen.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.