16 U 69/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-10-28, 16 U 69/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 U 69/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-10-28
Aktenzeichen: 16 U 69/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1028.16U69.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 25. Januar 2002 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bergisch Gladbach - 68 C 382/01 - wird als unzulässig verworfen.
Die Kläger haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 230,00 Euro abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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