Oberlandesgericht Köln, 2002-10-30, 13 U 105/01

13 U 105/01Obergericht30.10.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 105/01 — Grundurteil

Entscheidungsdatum: 2002-10-30

Aktenzeichen: 13 U 105/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1030.13U105.01.00

Dokumenttyp: Grundurteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägers wird das am 12.06.2001 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 10 O 436/00 - wie folgt abgeändert: Der Anspruch des Klägers gegen die Beklagten als Gesamtschuldner auf Ersatz des durch den Verkehrsunfall vom 21.06.2000 auf der P. in A. am PKW des Typs R. mit dem amtlichen Kennzeichen A. verursachten Schadens ist dem Grunde nach gerechtfertigt.

Die Sache wird zur Verhandlung und Entscheidung über die Höhe des Anspruchs an das Landgericht zurückverwiesen.

Die Entscheidung über die Kosten - auch die des Berufungsverfahrens - bleibt dem Landgericht vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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