Oberlandesgericht Köln, 2002-10-30, 13 U 98/01

13 U 98/01Obergericht30.10.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 98/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-10-30

Aktenzeichen: 13 U 98/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1030.13U98.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 14. März 2001 - 20 O 394/99 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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