13 U 98/01•Oberlandesgericht Köln, 2002-10-30, 13 U 98/01
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 98/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-10-30
Aktenzeichen: 13 U 98/01
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1030.13U98.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 14. März 2001 - 20 O 394/99 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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