Oberlandesgericht Köln, 2002-10-30, 6 U 117/02

6 U 117/02Obergericht30.10.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 117/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-10-30

Aktenzeichen: 6 U 117/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1030.6U117.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 13.6.2002 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 31 O 250/02 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 26.04.2002 wird unter Zurückweisung des auf ihren Erlass gerichteten Antrags aufgehoben.

2.)

Die Kosten des Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beider Instanzen hat die Antragstellerin zu tragen.

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