17 W 279/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-10-31, 17 W 279/02
Oberlandesgericht Köln, 2002-10-31, 17 W 279/02
17 W 279/02Obergericht31.10.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 279/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-10-31
Aktenzeichen: 17 W 279/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1031.17W279.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beklagten.
Gegenstandswert für die Beschwerde: 256,30 €
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