19 U 38/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-11-04, 19 U 38/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 38/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-11-04
Aktenzeichen: 19 U 38/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1104.19U38.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 17.01.2001 verkündete Teilurteil des Landgerichts Bonn - 12 O 106/01 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten können die Vollstreckung durch den Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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