Oberlandesgericht Köln, 2002-11-04, 19 U 38/02

19 U 38/02Obergericht04.11.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 38/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-11-04

Aktenzeichen: 19 U 38/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1104.19U38.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 17.01.2001 verkündete Teilurteil des Landgerichts Bonn - 12 O 106/01 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten können die Vollstreckung durch den Kläger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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