1 U 22/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-11-08, 1 U 22/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 1 U 22/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-11-08
Aktenzeichen: 1 U 22/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1108.1U22.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 15.03.2002 - 9 O 353/98 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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