13 U 240/92•Oberlandesgericht Köln, 2002-11-11, 13 U 240/92
Oberlandesgericht Köln, 2002-11-11, 13 U 240/92
13 U 240/92Obergericht11.11.2002
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 240/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-11-11
Aktenzeichen: 13 U 240/92
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1111.13U240.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird - unter Zurückweisung ihres Rechtsmittels im üb-rigen - das am 8. Oktober 1992 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landge-richts Aachen - 2 O 176/92 - teilweise abgeändert und wie folgt gefaßt: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 47.164,29 DM zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des gesamten Rechtsstreits werden der Beklagten zu 95 % und der Klä-gerin zu 5 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Revision wird nicht zugelassen.
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