Oberlandesgericht Köln, 2002-11-12, 9 U 33/02

9 U 33/02Obergericht12.11.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 33/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-11-12

Aktenzeichen: 9 U 33/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1112.9U33.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 15.02.2002 verkündete Ur-teil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 10 0 189/01 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem

Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 2.500,00 € abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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