9 U 33/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-11-12, 9 U 33/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 33/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-11-12
Aktenzeichen: 9 U 33/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1112.9U33.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 15.02.2002 verkündete Ur-teil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 10 0 189/01 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem
Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 2.500,00 € abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.