13 U 58/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-11-13, 13 U 58/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 58/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-11-13
Aktenzeichen: 13 U 58/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1113.13U58.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 12. März 2002 – 3 O 526/01 – abgeändert:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.737,11 € nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz seit dem 27.09.2001 zu zahlen.
Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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