Oberlandesgericht Köln, 2002-11-13, 13 W 29/02

13 W 29/02Obergericht13.11.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 W 29/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-11-13

Aktenzeichen: 13 W 29/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1113.13W29.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird als unzulässig verworfen, soweit der Antragsteller mit ihr die im Schriftsatz vom 31. Juli 2002 angekündigten Klageanträge zu 1) und 3) verfolgt. Im übrigen wird das Rechtsmittel zurückgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.