13 W 59/02•Oberlandesgericht Köln, 2002-11-13, 13 W 59/02
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 W 59/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-11-13
Aktenzeichen: 13 W 59/02
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1113.13W59.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die als sofortige Beschwerde anzusehende Beschwerde der Antragstellerin vom 9.9.2002 gegen den die Bewilligung von Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 28.8.2002 - 3 O 345/02 - wird zurück gewiesen.
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