Oberlandesgericht Köln, 2002-11-13, 23 WLw 6/01

23 WLw 6/01Obergericht13.11.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 23 WLw 6/01 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-11-13

Aktenzeichen: 23 WLw 6/01

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1113.23WLW6.01.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Kempen vom 6. August 2001 - 23 Lw 76/96 - wird zurückgewiesen.

Von den im Beschwerdeverfahren entstandenen Gerichtskosten und au-ßergerichtlichen Kosten der Antragsgegner haben der Antragsteller zu 1) 18 %, die Antragstellerin zu 2) 17 % und die Antragstellerin zu 3) 65 % zu tragen. Im übrigen findet eine Erstattung außergerichtlicher Kosten nicht statt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.