Oberlandesgericht Köln, 2002-11-15, 19 U 75/02

19 U 75/02Obergericht15.11.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 75/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-11-15

Aktenzeichen: 19 U 75/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1115.19U75.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 21.02.2002 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 21 O 255/01 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vorher Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird in dem, in den Entscheidungsgründen näher dargelegten Umfang zugelassen.

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