Oberlandesgericht Köln, 2002-11-15, 6 U 120/02

6 U 120/02Obergericht15.11.2002

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 120/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-11-15

Aktenzeichen: 6 U 120/02

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2002:1115.6U120.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 06. Juni 2002 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 22/02 - geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Wert der mit diesem Urteil verbundenen Beschwer der Klägerin beträgt 5.164,05 EUR.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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